Auch nach dem Regelfall ist eine weitere Verordnung möglich, sofern medizinisch indiziert: Dies ist auf dem Rezept durch ein Kreuz bei „Verordnung außerhalb des Regelfalls“ sowie einer kurzen Begründung am Rezeptende kenntlich zu machen. Manche Krankenkassen erwarten vor der Fortführung der Therapie als „Ausnahme vom Regelfall“, dass das Rezept dort zur Genehmigung vorgelegt wird. Die Therapie kann trotzdem fortgeführt werden, bis ggf. ein Ablehnungsbescheid der Kasse angekommen ist. Viele Krankenkassen haben jedoch auf dieses komplizierte Verfahren bereits verzichtet. Hinweise, welche Krankenkassen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung NRW auf das Genehmigungsverfahren verzichten, finden Sie bei der KV NRW.
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